» Durch das
Monitoring werden die
Naturschutzziele auch
zum eigenen Anliegen! «
»Wenn man etwas selbst ausprobiert, hat das einen ganz anderen Stellenwert. «
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Seit dem Jahr 2015 können WF-Mähwiesen (NAT), die ein fixes Datum für den ersten Schnitt vorgegeben haben und mit den ÖPUL-Auflagencode NM02- "Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at" codiert sind, in frühen Jahren entsprechend früher gemäht werden.
Seit dem Jahr 2020 ist auch die Flexibilisierung des Nutzungszeitpunktes von UBB-Biodiversitätsflächen im Grünland dahingehend möglich. Alle Betriebe, die an der Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung - UBB" oder "Biologische Wirtschaftsweise - BIO" teilnehmen, dürfen ihre Biodiversitätsflächen (CODE DIVSZ) früher mähen, sofern dies für ihren Bezirk in nachfolgender Karte vorgesehen ist.
Für das Jahr 2023 gibt es aufgrund der regional unterschiedlichen Vegetationsentwicklung in bestimmten Bezirken in Österreich eine Vorverlegung des Schnittzeitpunktes um 3 bis 5 Tage.
In der Vorverlegungskarte unten sehen Sie wie viele Tage in welchem Bezirk heuer früher gemäht werden darf.