» Durch das
Monitoring werden die
Naturschutzziele auch
zum eigenen Anliegen! «

Markus Schleich Landwirt Tirol

»Wenn man etwas selbst ausprobiert, hat das einen ganz anderen Stellenwert. «

Franz Gappmayer Landwirt Salzburg

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Vorverlegungskarte 2023

Erstellt mithilfe der Phänoflex-Beobachtungen

Seit dem Jahr 2015 können WF-Mähwiesen (NAT), die ein fixes Datum für den ersten Schnitt vorgegeben haben und mit den ÖPUL-Auflagencode NM02- "Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at" codiert sind, in frühen Jahren entsprechend früher gemäht werden.​

Seit dem Jahr 2020 ist auch die Flexibilisierung des Nutzungszeitpunktes von UBB-Biodiversitätsflächen im Grünland dahingehend möglich. Alle Betriebe, die an der Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung - UBB" oder "Biologische Wirtschaftsweise - BIO" teilnehmen, dürfen ihre Biodiversitätsflächen (CODE DIVSZ) früher mähen, sofern dies für ihren Bezirk in nachfolgender Karte vorgesehen ist.

​Für das Jahr 2023 gibt es aufgrund der regional unterschiedlichen Vegetationsentwicklung in bestimmten Bezirken in Österreich eine Vorverlegung des Schnittzeitpunktes um 3 bis 5 Tage.

​In der Vorverlegungskarte unten sehen Sie wie viele Tage in welchem Bezirk heuer früher gemäht werden darf.

Vorverlegungskarte 2023 (c) LACON

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