» Wenn man etwas selbst ausprobiert, hat das einen ganz anderen Stellenwert. «

Franz Gappmayer, Landwirt Salzburg

»Die gesammelten Eingaben der Landwirt:innen dokumentieren auch den Erfolg. «

Josef Mann, Landwirt NÖ

phone 0677 643 130 71
Mo–Do: 9.00–15.00 Uhr
<p>Schwarzer Holunder in Vollblüte</p>

Schnittzeit nach Phänologie

Wir schauen auf Blühzeitpunkte

In Salzburg und der Steiermark orientiert sich der Schnittzeitpunkt auf manchen Naturschutzflächen (GL06, GL15, GL25) an den Blühzeitpunkten von Zeigerpflanzen. So kann die Mahd optimal an die jährliche Vegetationsentwicklung angepasst werden. Zudem helfen Ihre Daten der Klimaforschung.

Beim Naturschutzmonitoring "Schnittzeit nach Phänologie" wählen Sie gemeinsam mit einer Ökologin oder einem Ökologen bestimmte Zeigerpflanzen in der Nähe ihrer Naturschutzfläche aus und beobachten die Blühentwicklung. Der Schnittzeitpunkt wird Fläche für Fläche flexibel nach einer vereinbarten Blühphase ausgerichtet. 

Sobald beispielsweise der als Zeigerpflanze gewählte Schwarze Holunder neben der Naturschutzfläche in Vollblüte steht, darf diese gemäht werden. Ihr eigenes Monitoring ermöglicht damit in jedem Jahr eine an die Vegetationsentwicklung der Umwelt angepasste Mahd. Darüber hinaus helfen Ihre Beobachtungsdaten der Klimaforschung.

Zu den Unterlagen

 

So läuft Schnittzeit nach Phänologie ab

Nach der erfolgreichen Anmeldung über den Mehrfachantrag zu UBB- oder BIO-Naturschutzmonitoring-Schnittzeit nach Phänologie können Sie Ihren Mahdzeitpunkt entsprechend der Naturentwicklung in teilnehmenden Bundesländern Salzburg und Steiermark flexibel anpassen.
Wie das im Detail abläuft, erfahren Sie hier:

 

Für dieses Monitoring, das mit der ÖPUL-Naturschutzmaßnahme (NAT) verknüpft ist, ist ein Neueinstieg 2025 aufgrund des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums der an das Monitoring gekoppelten NAT-Maßnahmen nicht mehr möglich.

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Beobachtungen eintragen

  • Im Frühjahr (ca. ab Mai) beobachten Sie die ausgewählte Entwicklungsphase ihrer Zeigerpflanze (z.B. Vollblüte des Schwarzen Hollunder) und mähen flexibel Ihre dazu passenden Flächen.
  • Online-Eingabe über Computer oder Handy auf der Teilnahmeplattform bis spätestens 30. September.
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Prämienauszahlung

Sie erhalten Ihre jährliche Prämie von € 108,- automatisch über die AMA.

„Es macht mir Freude, mir die Zeit fürs Beobachten zu nehmen“

Julia Huber Landwirtin

Teilnehmen zahlt sich aus!

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Betriebe, die jedes der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Teilnahme an den ÖPUL-Maßnahmen Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) oder Biologische Wirtschaftsweise (BIO)
  • Zusätzlich Teilnahme an der ÖPUL-Naturschutzmaßnahme (NAT) mit der Auflage „Schnittzeit nach Phänologie“ (GL06, GL15, GL25)
  • Projektbestätigung über die Teilnahme durch die zuständige Naturschutzabteilung

Die Teilnahme ist in Salzburg und in der Steiermark möglich.

 

So sieht's aus - Erklärvideo Schittzeit nach Phänologie

YouTube Vorschaubild

Unterlagen

Erhebungsblätter

Hier finden Sie die Erhebungsblätter für Schnittzeit nach Phänologie zum Herunterladen und Ausdrucken.

Tragen Sie bitte Ihre Beobahtungen anschließend (bis spätestens 30. September) auch in die online Eingabemaske der Teilnahmeplattform ein, um Ihre Prämie zu erhalten.

Falls Unklarheiten beim Ausfüllen der Erhebungsblätter bestehen, zögern Sie nicht unsere Hotline per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren!

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